Energieausweise werden wie folgt unterschieden :
Verbrauchsausweis - hierbei wird der lt. Angaben des Eigentümers oder seines Vertreters tatsächlich vorliegende Energieverbrauch ( Heizung und ggf. Warmwasser ) erfaßt und dadurch über ein spezielles Zuordnung- und Berechnungsverfahren eine auf das Objekt bezogene Energieffizienklasse ermittelt .
Dies Verfahren ist für die meisten Wohnobjekte zulässig .
Allerdings ist das Ergebnis weder besonders aussagekräftig - noch ist es identisch mit dem eines
Bedarfsausweises - bei dem der theoretisch energetische Bedarf eines Gebäudes durch genauere Betrachtung, ggf. individueller Erfassung sämtlicher technischer Gebäudedetails ermittelt wird .
Aufgrund des wesentlich differierenden Arbeitsaufwandes ist der Verbrauchsausweis günstiger als der Bedarfsausweis .