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Energieausweise werden wie folgt unterschieden :

 

Verbrauchsausweis - hierbei  wird der lt. Angaben des Eigentümers oder seines Vertreters tatsächlich vorliegende Energieverbrauch ( Heizung und ggf. Warmwasser ) erfaßt und dadurch über ein spezielles Zuordnung- und Berechnungsverfahren eine auf das Objekt bezogene Energieffizienklasse ermittelt .

Dies Verfahren ist für die meisten Wohnobjekte zulässig .

Allerdings ist das Ergebnis weder besonders aussagekräftig - noch ist es identisch mit dem eines

 

Bedarfsausweises - bei dem der theoretisch energetische Bedarf eines Gebäudes durch genauere Betrachtung, ggf. individueller Erfassung sämtlicher technischer Gebäudedetails ermittelt wird .

 

Aufgrund des wesentlich differierenden Arbeitsaufwandes ist der Verbrauchsausweis günstiger als der Bedarfsausweis .